Verkauf
mit
Wohnrecht
Verkauf mit Wohnrecht
Beim Verkauf mit Wohnrecht handelt es sich um eine spezielle Form des Immobiliengeschäfts, bei der der Eigentümer seine Immobilie verkauft und gleichzeitig als Mieter darin verbleibt. Der Verkäufer erhält den vollständigen Kaufpreis und wird zum unkündbaren Mieter der Immobilie. Für den Käufer bietet diese Methode den Vorteil einer soliden Kapitalanlage mit den steuerlichen Vergünstigungen, die mit einer vermieteten Immobilie verbunden sind. Zudem hat die Praxis gezeigt, dass Käufer den Verkäufer gerne als Mieter behalten, da dieser die Immobilie weiterhin gut pflegt und sie als sein Zuhause betrachtet.
Der Verkaufsprozess beinhaltet eine zweistufige Wertermittlung. Zuerst wird der Sachwert der Immobilie ermittelt, anschließend wird der Ertragswert basierend auf dem Mietwert berechnet. Aus diesen beiden Werten ergibt sich der endgültige Verkaufspreis, der dem Verkäufer vollständig ausgezahlt wird.
Zusätzlich wird ein Mietvertrag zwischen Verkäufer (nun Mieter) und Käufer (nun Vermieter) abgeschlossen. Dieser Vertrag ist für den Vermieter unkündbar, während der Mieter mit einer Frist von drei Monaten jederzeit kündigen kann. Die Höhe der Miete sowie die Vertragslaufzeit werden individuell festgelegt und können beispielsweise für mehrere Jahre fixiert oder an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen sind ausgeschlossen, und der Vermieter trägt die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Betriebskosten werden weiterhin vom Mieter getragen, während der Mietvertrag ein Bestandteil des notariellen Kaufvertrags wird. Der Verkauf ist steuerfrei, jedoch unterliegen die Mieteinnahmen der Steuerpflicht.
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf mit Wohnrecht und Rückzahlungsvorbehalt.
In zahlreichen Liegenschaften stehen in naher Zukunft umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an, die finanziert werden wollen. Gleichzeitig steigen die Energiekosten weiter an. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen schmälern das monatlich verfügbare Einkommen erheblich und können in vielen Fällen zu finanziellen Engpässen führen. In Extremfällen reicht das Einkommen nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Einige Eigentümer sehen keine andere Möglichkeit, als ihre Immobilie zu verkaufen und in eine Mietwohnung zu ziehen. Allerdings bleiben auch dort die Kosten für Heizung und Strom auf einem ähnlichen Niveau. Außerdem sollte bedacht werden, dass aus dem Erlös des Immobilienverkaufs bis ans Lebensende Mietzahlungen finanziert werden müssen. Wie sich die Mietpreise in Zukunft entwickeln, ist dabei ungewiss.
Der Verkauf mit Wohnrecht und Rückzahlungsvorbehalt bedeutet für Sie:
- Bleiben Sie bis zu 15 Jahren Mieter Ihrer Immobilie, ohne Mietzahlung!
- Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen zahlt der Käufer
- Innerhalb dieses Zeitraums können Sie jederzeit innerhalb einer Frist von drei Monaten ausziehen und bekommen den Restwert Ihrer Immobilie ausgezahlt
- Sie sind durch das Wohnrecht im Grundbuch abgesichert
Nehmen sie Kontakt mit mir auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihren nächsten Abschnitt planen.
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